
Jedes Mal, wenn Merkel von den EU-Richtlinien spricht, die sie nur noch 1:1 umsetzen will, dann muss ich ans Antidiskriminierungsgesetz denken. Und daran, dass es nur einen arbeitsrechtlichen, aber keinen zivilrechtlichen Schutz für Menschen geben soll, die auf Grund ihres Alters, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden. Das dient alleine denjenigen, die diskriminieren und das in Ordnung finden. Und das laut FDP und CDU im Namen der Vertragsfreiheit auch weiterhin tun können sollten.



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